top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Vertragsgegenstand

1. DER Cleaner Michel – Michael Parsch, Bei der Schanz 30, 79798 Jestetten - im Folgenden DER Cleaner Michel genannt, erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 2. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmen im Sinne des § 14 und Verbrauchern im Sinne des § 13 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichem Sondervermögen.3. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt wird.

§ 2 Art und Umfang der Leistung

1. Vereinbarungen zwischen dem DER Cleaner Michel und dem Auftraggeber sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot oder einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Wiederkehrende und regelmäßige Leistungen wie z. B. Unterhalts- und Glasreinigung unterliegen einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten nach Auftragserteilung. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung vor Beginn der Arbeiten erhalten hat.2. Die Leistungen werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt. Auftragsänderungen bzw. Erweiterungen haben nur Gültigkeit, wenn sie nach Art und Umfang schriftlich, im Ausnahmefall mündlich, von den hierzu autorisierten Personen festgelegt werden.3. Bei Beendigung der wiederkehrenden und regelmäßig auszuführenden Leistungen nach Ablauf der Mindestlaufzeit, ist vom Auftraggeber und vom DER Cleaner Michel eine Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten.4.Der Auftraggeber hat vor Beginn der Dienstleistungsarbeiten dafür zu sorgen,
dass die zu reinigende bzw. zu bearbeitende Fläche frei und zugänglich ist und dass alle Gegenstände in unmittelbarer Nähe ausreichend geschützt bzw. abgedeckt sind (für dadurch entstandene Schäden wird keine Haftung übernommen).
Ist dies nicht der Fall, so liegt es im Ermessen des Auftragnehmers die zu reinigende bzw. zu bearbeitende Fläche frei und zugänglich zu machen. Diese Leistung kann der Auftragnehmer in Rechnung stellen. Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach, so kann der Auftragnehmer trotzdem den vollen Rechnungsbetrag in Rechnung stellen. Können Termine zur Ausführung der Dienstleistung, egal aus welchem Grund, nicht eingehalten werden, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Auftragnehmer spätestens 48 Stunden vor Beginn der Arbeiten darüber zu informieren. Kommt der Auftraggeber dem nicht nach, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den vollen Rechnungsbetrag

§ 3 Pflichten, Erfüllungsgehilfen

1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den DER Cleaner Michel rechtzeitig über Art, Umfang und Zeitfolge der geforderten Leistungen zu unterrichten und ihm alle für die sachgemäße Durchführung des Auftrages benötigten Informationen und Unterlagen, soweit diese ihm verfügbar sind, fristgerecht und kostenlos zu liefern.2. DER Cleaner Michel ist verpflichtet, die Leistung entsprechend den vertraglich vereinbarten Vorgaben unter Berücksichtigung der Bestimmungen des § 4 termin- und fachgerecht zu erbringen.2.1. Der Auftraggeber stellt dem DER Cleaner Michel die für die Reinigungsarbeiten erforderlichen Mittel wie Wasser, elektrische Energie, Papier- und sonstige Abfalltonnen, Seife für Seifenspender, Handtücher und Toilettenpapier, sowie die für die Unterbringung der Reinigungsmittel und -geräte erforderlichen verschließbaren Räume, Schränke o.ä. unentgeltlich zur Verfügung.2.2. Der Auftraggeber verschafft den Mitarbeitern der Firma DER Cleaner Michel freien Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten. Er trifft die notwendigen organisatorischen und ggf. baulichen Maßnahmen, um die Firma DER Cleaner Michel in die Lage zu versetzen, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen. Hierzu zählt auch die Sicherstellung des Zugangs ihrer Mitarbeiter zum Reinigungsobjekt und das Verschließen des Reinigungsobjektes nach Beendigung der jeweiligen Tätigkeit.2.3. Vor Tätigkeitsaufnahme durch den DER Cleaner Michel ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter der Firma DER Cleaner Michel in sämtliche vorhandene, für die Auftragsausführung relevante, technische Einrichtungen des Auftragsobjektes und in die Gesamtanlage einzuweisen, sowie jegliche mögliche Gefahrenquelle ausdrücklich zu beschreiben.3. DER Cleaner Michel ist nicht verpflichtet, jeden Auftrag höchstpersönlich auszuführen. Er ist berechtigt, sich der Hilfe von Erfüllungsgehilfen zu bedienen. Er sichert dabei eine sach- und termingerechte Aufgabenerfüllung sowie die fachliche Qualifikation seiner Erfüllungsgehilfen zu. Vertragspartner verbleibt jedoch auch in diesem Fall DER Cleaner Michel.4. DER Cleaner Michel erbringt ihre Leistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung als selbständiger Unternehmer.5. Für den Fall ihrer Verhinderung wird DER Cleaner Michel den Auftraggeber hiervon unverzüglich unter Angabe der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung in Kenntnis setzen.

§ 4 Termine

1. Verbindliche Terminabsprachen sind in Textform festzuhalten beziehungsweise vom DER Cleaner Michel in Textform zu bestätigen.2. Verzögert sich die Lieferung/Leistung von DER Cleaner Michel aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, wie zum Beispiel Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, können der Auftraggeber und die DER Cleaner Michel berechtigt sein, vom Vertrag zurückzutreten.3. Befindet sich DER Cleaner Michel in Verzug, so kann der Auftraggeber vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er dem DER Cleaner Michel in Textform eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.4. Beendet der Auftraggeber vertraglich vereinbarte Aufträge über einmalige Dienstleistungen nach Vertragsschluss aber vor Leistungsbeginn, nachfolgend als Stornierung bezeichnet, so bleibt es dem DER Cleaner Michel vorbehalten, Stornierungskosten zur Kompensation des Erfüllungsschadens zu verlangen. Im Falle der Geltendmachung durch den DER Cleaner Michel wird die Höhe der Stornierungskosten sich in Abhängigkeit der Kurzfristigkeit vor dem geplanten Leistungsbeginn bemessen. Es bleibt dem Auftraggeber nachgelassen, dem DER Cleaner Michel gegenüber den Nachweis zu führen, dass der tatsächlich entstandene Schaden kleiner als die Stornierungskosten ausgefallen ist.

§ 5 Vorzeitige Auflösung

1. DER Cleaner Michel ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn1.1. die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;1.2. der Auftraggeber fortgesetzt, trotz in Textformer Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zum Beispiel Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt;1.3. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Auftraggebers bestehen und dieser auf Begehren des DER Cleaner Michel weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des DER Cleaner Michel eine taugliche Sicherheit leistet;1.4. über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Auftraggeber seine Zahlungen einstellt.2. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn DER Cleaner Michel fortgesetzt, trotz in Textformer Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

§ 6 Ordentliche Kündigung

1. Unbeschadet der Vorschrift des § 5 kann der Vertrag bei Dauerschuld Verhältnissen beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 1 Monat zum Ende eines Quartals  gekündigt werden.2. Bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sind die beiderseitigen Leistungen vertragsgemäß zu erbringen.3. Die Möglichkeit der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt nach den üblichen Werkvertrag Regelungen unberührt.

§ 7 Aufmaß

1. Die der Abrechnung zugrundeliegenden Maße sind gemäß den Richtlinien für Vergabe und Abrechnung des Bundes Innungsverbandes des Gebäudereiniger Handwerks zu ermitteln.2. Falls der Auftraggeber der Ermittlung nicht unverzüglich widerspricht, gelten die Maße als anerkannt,3. Stellt eine Vertragspartei fest, dass die zugrunde gelegten Maße unrichtig sind, gelten die von Auftraggeber und dem DER Cleaner Michel gemeinsam neu festgestellten Maße nur für zukünftige Abrechnungen. Erstattungen oder Nachforderungen für die Vergangenheit sind ausgeschlossen.

§ 8 Entgelt, Preisanpassungen

1. Der Auftraggeber zahlt den DER Cleaner Michel nach Erbringung der jeweiligen im Einzelauftrag definierten Leistung und ordentlicher Rechnungsstellung unter Angabe des Finanzamtes und der Steuernummer für Leistungen ein jeweils individuell auszuhandelndes Entgelt, zuzüglich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.2. Mit dem Entgelt sind sämtliche Leistungen von DER Cleaner Michel aus und in Zusammenhang mit diesem Vertrag abgegolten. Dies gilt auch für sämtliche Ansprüche der von DER Cleaner Michel zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen eingesetzten Personen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Anspruch des DER Cleaner Michel für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. DER Cleaner Michel ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.3. Sofern die Honorierung des DER Cleaner Michel nicht zusätzlich und in Textform geregelt ist, wird die erbrachte Leistung durch DER Cleaner Michel nach Zeitaufwand auf Stundenbasis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (wenn die Höhe nicht gesondert vereinbart wurde, gilt ein ortsüblicher, angemessener und branchenüblicher Stundensatz als vereinbart) und der anfallenden Auslagen, rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Beauftragung abgerechnet.4. DER Cleaner Michel ist in jedem Fall berechtigt, Vorauszahlungen und auch angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhältnis zwischen der erbrachten Leistung und dem Gesamtumfang der vertraglich geschuldeten Leistung orientiert. Bis zur Bezahlung der jeweiligen Vorschussrechnung oder Abschlagsrechnung durch den Auftraggeber ist DER Cleaner Michel berechtigt, seine vertraglich geschuldete Leistung einzustellen und erst nach Erhalt des Rechnungsbetrages fortzusetzen.5. Alle Leistungen des der DER Cleaner Michel, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Entgelt abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der dem DER Cleaner Michel erwachsenden Barauslagen sind vom Auftraggebern zu ersetzen.6. DER Cleaner Michel ist berechtigt, die Preise nach pflichtgemäßem Ermessen anzupassen. Dies gilt insbesondere bei Erhöhung der tariflichen Entgelte der Mitarbeiter sowie bei einer Erhöhung der Materialkosten.Für den Fall, dass nach Vertragsschluss die vom Auftragnehmer zu zahlenden Netto-Einkaufspreise für die vertragsgegenständlichen Materialien (insbesondere Holz, Dämmstoffe, Metalle) zum Zeitpunkt ihrer Lieferung um mehr als 10 Prozent steigen oder fallen sollten, hat jede der beiden Vertragsparteien das Recht, von der jeweils anderen den Eintritt in ergänzende Verhandlungen zu verlangen, mit dem Ziel, durch Vereinbarung eine angemessene Anpassung der vertraglich vereinbarten Preise für die betroffenen vertragsgegenständlichen Materialien an die aktuellen Lieferpreise herbeizuführen.Die Preisanpassung muss für den Auftraggebern zumutbar sein und ist spätestens 6 Wochen vor Inkrafttreten mitzuteilen.Das Recht zur Preisanpassung gilt nicht bei Einzelaufträgen innerhalb der ersten 4 Monate nach Vertragsabschluss.

§ 9 Zahlung und Elektronische Rechnungsübermittlung

1. Das Entgelt ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe (8 % über dem Basiszinssatz p.A.).

2. Des Weiteren verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzuges, dem DER Cleaner Michel die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwaltes. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann DER Cleaner Michel sämtliche im Rahmen anderer mit dem Auftraggebern abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiter ist DER Cleaner Michel nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aus haftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich DER Cleaner Michel für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der DER Cleaner Michel aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebern wurde von der DER Cleaner Michel in Textform anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

3. Der Auftraggeber stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden per E-Mail im PDF-Format übersandt.

4.Der Cleaner Michel, erstellt Ihnen einen Kostenvoranschlag, den er mit seinem Stundensatz verrechnet. Bei Auftragserteilung entfällt dieser Kostenpunkt. Falls der Kunde, kein Leistungen in Anspruch nehmen möchte, entstehen dem Kunde nur die Kosten des Kostenvoranschlages nach Stundensatz.

§ 10.1 Gewährleistung / Sachmängel (allgemein)

1. Sachmängelansprüche des Auftraggebers verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Reparaturgegenstandes. Ist der Auftraggeber Kaufmann, der den Reparaturauftrag in dieser Eigenschaft erteilt hat, verjähren Sachmängelansprüche in einem Jahr ab Ablieferung.2. Unberührt bleiben Ansprüche des Auftraggebers aus der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, dort gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 10.2 Ausschluss der Gewährleistung

Sachmängel für Teppiche, Auslegware, Polstermöbel u.ä., Plexiglasreinigung, Solar- und Photovoltaikanlagen, Fensterreinigung, Grünanlagen & Pflanzen.

1. DER Cleaner Michel bietet keine Gewährleistung bei der Reinigung von Plexiglas sowie Solar- und Photovoltaikanlagen.Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei einer Reinigung von Plexiglas aufgrund der weichen Beschaffenheit des Materials ein leichtes Verkratzen nicht verhindert werden kann. Dies gilt unabhängig von der verwendeten Reinigungsmethode. Ein leichtes Verkratzen der Plexiglasoberfläche stellt damit keinen Mangel dar.

2. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei der Reinigung von Solar- und Photovoltaikanlagen seitens DER Cleaner Michel keine Gewähr für die anschließende technische Funktionsfähigkeit der Anlage übernommen werden kann.Der Auftraggeber hat insoweit selbst dafür Sorge zu tragen bzw. sich zu informieren, inwieweit nach den Vorgaben des Herstellers eine Reinigung derartiger Anlagen zulässig bzw. möglich ist.Dem Auftraggeber ist bekannt, dass bei einer Reinigung von Einscheiben Sicherheitsglas (ESG) aufgrund der Beschaffenheit des Materials ein Verkratzen der Oberfläche nicht verhindert werden kann. Dies gilt unabhängig von der verwendeten Reinigungsmethode. Ein leichtes Verkratzen der Oberfläche stellt damit keinen Mangel dar.Weiter kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass durch die Reinigung derartiger Anlagen deren Leistungsfähigkeit und / oder Effizienz erhalten oder gar gesteigert wird. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass Plissees (Innen-Rollos) sehr anfällig sind für altersbedingte Brüchigkeit. Es kann daher bei der Fensterreinigung zu Beschädigungen an Stoff und Führdraht kommen. Schäden an Plissees und deren Aufhängung sind daher von der Gewährleistung bzw. Haftung ausgenommen. Die vorgenannten Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse gelten ausdrücklich nicht bei Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit seitens der DER Cleaner Michel oder ihrer Mitarbeiter. Der Verschuldens Nachweis obliegt dem Auftraggeber.

3) Für von dem Cleaner Michel gelieferte Pflanzen (Baumschulwaren u. a.), Rollrasen und Saatgut sind Mängel nach der Be- oder Verarbeitung bzw. unmittelbar nach deren Verbindung mit dem Grund und Boden anzuzeigen. Nach erbrachter Leistung gehen sämtliche Pflegetätigkeiten (wässern, düngen, mähen, Wildkräuter entfernen) auf den Auftraggeber über. Eine Garantie für das Anwachsen wird nicht übernommen. Verlangt der Auftraggeber eine solche Anwuchs Garantie, so wird hierfür ein gesonderter Betrag in Rechnung gestellt. Eine gewährte Anwuchs Garantie erstreckt sich auf die Dauer von max. einem Jahr ab Auslieferung und setzt voraus, dass der Auftraggeber, außerhalb unserer Pflegeleistung, den Pflanzen die für diese Pflanzenart richtige Behandlung hat zuteilwerden lassen. Hierzu gehören u. a. die richtige Pflanztiefe, Düngung und Bewässerung. Fälle höherer Gewalt (3.3, schwerer Regen…) Wild oder andere tierische und pflanzliche Schädlinge etc. sind von der Garantie nicht erfasst. Bei der Anwuchs Garantie handelt es sich nicht um eine Garantie im Rechtssinne.

4) Für die vom Auftraggeber gelieferte oder beschaffte Baustoffe, Bauteile, Pflanzen, Saatgut etc. übernimmt der Cleaner Michel keine Gewährleistung. Dies gilt auch für Eigenleistungen des Auftraggebers und für Setzungsschäden, die aus Erdarbeiten anderer Auftragnehmer herführen.

5) Trifft ein Garantiefall ein, behalten wir uns zunächst das Recht auf Nachbesserung vor. Sollte diese zum wiederholten Male misslingen steht dem Kunden ein Recht zur Herabsetzung der Vergütung zu. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung den Vertragsrücktritt, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach mehrmaliger gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, insofern dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Ohne ausdrückliche individualvertragliche Vereinbarung übernimmt der Auftragnehmer keine Garantie für eine bestimmte Beschaffenheit und/oder Haltbarkeit der gelieferten Ware.

6) Die vorgenannten Haftungs- und Gewährleistungsausschlüsse gelten ausdrücklich nicht bei Vorsatz und / oder grober Fahrlässigkeit seitens der DER Cleaner Michel oder ihrer Mitarbeiter. Der Verschuldens Nachweis obliegt dem Auftraggeber.

§ 11 Haftung

DER Cleaner Michel haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldungsunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet DER Cleaner Michel ausschließlich nach den Vorschriften des Produktionshaftungs Gesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Firma DER Cleaner Michel in demselben Umfang.DER Cleaner Michel, ist bei der Allianz mit einer Betreibshaftpflicht versichert und deckt Schäden, bis zur einer Höhe von 2,5 Millionen € ab.

§ 12 Geheimhaltungsverpflichtung

1. DER Cleaner Michel verpflichtet sich, über alle ihr in Ausübung oder bei Gelegenheit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen oder bekannt werdenden vertraulichen Informationen und insbesondere über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers (insbesondere Vertragsbeziehungen, Abschlüsse, Geschäfte oder besonderen Angelegenheiten des Auftraggebers) absolute Verschwiegenheit zu bewahren.

2. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich auf sämtliche Mitarbeiter, Beauftragte und sonstige Erfüllungsgehilfen DER Cleaner Michel ohne Rücksicht auf die Art und rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit.

§ 13 Datenschutz

1. DER Cleaner Michel, Michael Parsch, Bei der Schanz 30, 79798 Jestetten erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an folgende Adresse wenden:

DER Cleaner Michel

Michael Parsch

Bei der Schanz 30

79798 Jestetten

 

Unsere Datenschutz Erklärung ist unter dem folgenden Link einzusehen:

 

https://www.der-cleaner-michel.de/datenschutzrichtlinie

 

§ 12 Schlussbestimmungen

1. Bei Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten. An Stelle der unwirksamen Klausel soll eine Regelung treten, die dem angestrebten Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.2. Maßgeblich für den  Gerichtsstand für Vertragspartner welche keine Verbraucher i.S.d § 13 BGB sind, ist der Sitz des DER Cleaner Michel. Für Verbraucher i.S.d § 13 BGB gelten die gesetzlichen Regelungen der ZPO.3. Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

bottom of page